EU-Militarisierung hinter Corona-Schleier
Die IMI (Informationsstelle Militarisierung Tübingen) berichtet über die weiteren Bestrebungen der EU-Kommision, große Finanzmittel für Militärzwecke einzusetzen - ungeachtet der entgegengerichteten Bestimmungen im "Vertrag von Lissabon" (Artikel 41 Absatz 2).
Seit dem britischen Austrittsreferendum im Juni 2016 brechen hier aber alle Dämme und die Kommission hat sich augenscheinlich auf die Fahnen geschrieben, die anvisierte Militärmacht Europa durch rechtlich überaus fragwürdige Klimmzüge mit den für erforderlich gehaltenen finanziellen Mitteln auszustatten.
Gegenwehr wird versucht:
Aufgrund der dubiosen Rechtsauslegung der Kommission beauftragte die Linksfraktion Gue/Ngl den Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano mit einem „Rechtsgutachten zur Illegalität des Europäischen Verteidigungsfonds“, das am 30. November 2018 veröffentlicht wurde. Nach einer ausführlichen Prüfung gelangte Fischer-Lescano darin zu dem Ergebnis, der Verordnungsvorschlag (VO) der Kommission enthalte „keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF).“ Es sei eindeutig, dass hier militärische Belange im Vordergrund stünden, die wiederum dem Finanzierungsverbot aus Artikel 41, 2 unterlägen: „Kurzum: Es gibt im Inhalt und der Begründung der EVF-VO deutliche Indizien, dass die in der VO geregelte Industrie- und Forschungsförderung nur ein Mittel zum eigentlichen Zweck der Verteidigungsförderung darstellt und dass der Hauptzweck der EVF-VO darin liegt, die strategische Autonomie der EU im Bereich der Verteidigung zu gewährleisten.“